Mai 3, 2022
Ja, kann er. Der Darlehensgeber kann das von ihm angebotene Darlehen jederzeit, auch ohne Zustimmung des Anlegers, vom Anleger zurückkaufen. Der Anleger erhält das Kapital und die Zinsen, die zum Zeitpunkt des Rückkaufs des Darlehens fällig sind.
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