Werden dem Anleger beim Ausfall des Darlehensnehmers und bei der Eintreibung der Schuld durch den Darlehensgeber Gebühren in Rechnung gestellt?
Dezember 26, 2021
Beim Eintreiben der Forderung beteiligt sich der Anleger an den mit der Eintreibung verbundenen Kosten. Die Höhe der Gebühr ist im Abtretungsvertrag festgesetzt. Der Anleger bezahlt die Gebühr erst dann, wenn der Schuldbetrag (ein Teil oder die ganze Schuld) vom Darlehensgeber eingetrieben wurde. Falls die Schuldbeträge nicht eingetrieben werden, zahlt der Anleger keine Gebühren. Die mit der Eintreibung verbundenen Kosten trägt der jeweilige Darlehensgeber zunächst allein, und erst bei der Eintreibung des Schuldbetrags beteiligt sich auch der Anleger an den Gebühren gemäß der aktuell gehaltenen Sicherheit.
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