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Gebühren - FAQ

Beim Eintreiben der Forderung beteiligt sich der Anleger an den mit der Eintreibung verbundenen Kosten. Die Höhe der Gebühr ist im Abtretungsvertrag festgesetzt. Der Anleger bezahlt die Gebühr erst dann, wenn der Schuldbetrag (ein Teil oder die ganze Schuld) vom Darlehensgeber eingetrieben wurde. Falls die Schuldbeträge nicht eingetrieben werden, zahlt der Anleger keine Gebühren. Die mit der Eintreibung verbundenen Kosten trägt der jeweilige Darlehensgeber zunächst allein, und erst bei der Eintreibung des Schuldbetrags beteiligt sich auch der Anleger an den Gebühren gemäß der aktuell gehaltenen Sicherheit.

Die Gebühr für den Ausstieg aus der Investition wird aus der durch den Anleger aktuell gehaltenen Sicherheit berechnet.

Die Gebühr wird durch den Darlehensgeber bei jedem Darlehen individuell eingestellt. Der Ausstieg muss nicht kostenpflichtig sein. Im Rahmen der Übersicht der für die Investition verfügbaren Darlehen wird unter Darlehensdetail bei Ausstieg jeweils angezeigt, ob ein Ausstieg möglich ist oder nicht (JA, NEIN). Falls ein Ausstieg angeboten wird, sind Informationen zum Ausstieg in den Klammern angegeben: Höhe der Gebühr in % (bei keiner Angabe ist der Ausstieg kostenlos)/Anzahl der Tage seit Tätigung der Anlage, wann der Ausstieg durchgeführt werden kann (bei keiner Angabe kann der Ausstieg jederzeit während der Laufzeit des Darlehens erfolgen).

Die ersten drei Monate nach Unterzeichnung des Benutzerkontovertrags ist die Kontoführung für den Anleger kostenlos (die dreimonatige Frist läuft ab dem Folgemonat nach Unterzeichnung des Benutzerkontovertrags). Nach Ablauf der dreimonatigen Frist wird eine Gebühr von jährlich 1 % der investierten Summe in Rechnung gestellt. Die Gebühr wird täglich aus dem aktuell investierten Betrag (1 %/365) berechnet und einmal im Monat jeweils zum ersten Tag des Folgemonats in Rechnung gestellt.

Für die Inanspruchnahme unserer Kunden-Hotline: +420 283 061 555 werden von Bondster keine Gebühren erhoben. Der Anrufende zahlt nur die Gebühr gemäß dem Tarif seines Mobilfunkanbieters. Im Rahmen des Angebots der verfügbaren Mobilfunktarife sind die Anrufe in der Regel gratis bzw. im Preis der jeweiligen Pauschale inbegriffen.

Diese Gebühr wird dem Anleger dann in Rechnung gestellt, wenn der Anleger zusätzliche Informationen außer den auf dem Bondster-Marktplatz genannten und im Forderungsabtretungsvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Informationen verlangt. Die gewöhnliche Tätigkeit und Kommunikation mit Bondster ist kostenlos.

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+420 283 061 555

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