FAQ │ Bondster

FAQ

Geld kann nur auf das Konto überwiesen werden, das der Anleger bei uns registriert hat. Gelder können nicht auf beliebige Konten überwiesen werden. Ein registriertes Konto ist in diesem Fall das Konto, von dem wir die erste Zahlung des Anlegers erhalten haben und das als Eigentum des Anlegers verifiziert wurde.

Bei Zahlungsverzug haben Sie als Anleger Anspruch auf Zinserträge für den Zeitraum des Verzugs, wenn der Kredit eine Rückkaufgarantie hat. Ist dies nicht der Fall, haben Sie Anspruch auf eine Strafgebühr, deren Höhe in den Parametern des jeweiligen Kredits festgelegt ist.

Haben Sie die Einstellungen für die Zwei-Faktor-Authentifizierung nicht geändert? Rufen Sie uns so schnell wie möglich an unter +420 283 061 555 (Mo – Fr: 9:00 – 17:00). Wenn Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung ausgeschaltet haben, empfehlen wir Ihnen, das Passwort Ihres Bondster-Kontos sofort zu ändern.

Wenn Sie das Passwort für Ihr Anlagekonto vergessen haben, besuchen Sie einfach unsere Website und klicken Sie auf den Link PASSWORT VERGESSEN? Wir senden Ihnen alle notwendigen Anweisungen per E-Mail.

Auf dem BONDSTER-Marktplatz ist es möglich, in tschechischen Kronen und Euro zu investieren. Die Währungsumrechnung können Sie bei Bedarf ganz einfach vornehmen, indem Sie sich in Ihr Anlagekonto anmelden. Klicken Sie einfach auf die Währungssymbole oben rechts auf der Seite und wählen Sie dann WÄHRUNGSUMRECHNUNG. Auf der folgenden Seite geben Sie die Parameter für den gewünschten Umtausch ein.

Auf dem BONDSTER-Markt können Sie vor allem in besicherte Kredite investieren. Zu den sichersten gehören durch Immobilien besicherte Kredite. Wird der Kredit nicht ordnungsgemäß zurückgezahlt, wird er refinanziert oder die belastete Immobilie verkauft und die Forderungen der Anleger aus den erhaltenen Mitteln befriedigt. Neben Immobilien sind auf der Plattform auch Kredite verfügbar, die durch andere Sachwerte (z. B. Autos, Maschinen usw.), Schuldscheine oder Kryptowährungen gesichert sind. Für ausgewählte unbesicherte Kredite bieten die Kreditgeber eine Rückkaufgarantie bei Ausfall des Kreditnehmers an. Dies sind Merkmale, die die Sicherheit der Investition deutlich erhöhen. Allerdings ist zu beachten, dass keine Anlage völlig risikofrei ist. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, auf die Diversifizierung Ihres Anlageportfolios zu achten. Um das Gesamtrisiko zu reduzieren, ist es ratsam, eine höhere Anzahl an Krediten verschiedener Anbieter in das Portfolio aufzunehmen (mindestens 100 Kredite von 7 Anbietern) und verschiedene Kreditarten zu kombinieren (z. B. gesichert durch Immobilien, Kryptowährung, mit Rückkaufgarantie usw.).

Nein, das ist er nicht. Bei einem höheren Beleihungsauslauf (in Verbindung mit der Marktvolatilität) besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass eine Zwangsversteigerung eingeleitet wird. Daher kann die Investition vorzeitig beendet werden, der Absicherungsgrad bleibt davon jedoch unberührt, und der Anleger erhält immer das investierte Geld zuzüglich Zinsen für den gesamten Investitionszeitraum zurück.

Ja, Sie können Geld auf ein Konto in einer anderen Währung als CZK überweisen. Im Falle einer solchen Überweisung trägt der Anleger die mit der Überweisung verbundenen Kosten.

Der Anteil an dem Kredit und alle sich daraus ergebenden Forderungen werden durch Abtretung der Forderung auf Sie übertragen. Dieses Verfahren steht in vollem Einklang mit den Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik.

Nein. Die Anleger sind gesetzlich verpflichtet, diese Erträge im Rahmen ihrer Steuererklärung selbst zu versteuern. Die Unterlagen zur Erstellung der Steuererklärung finden Sie in Ihrem Profil in der Transaktionsübersicht. Laden Sie einfach die Abrechnung für den ausgewählten Zeitraum herunter. Wir empfehlen Ihnen, die Steuererklärung in Zusammenarbeit mit einem bei der Steuerberaterkammer der Tschechischen Republik registrierten Steuerberater zu erstellen. Ausführliche Informationen und Verfahren zur Abgabe einer Steuererklärung finden Sie auch auf dem Portal der Finanzverwaltung.

Ja, das kann er. Der Kreditgeber kann den von ihm angebotenen Kredit vom Anleger jederzeit zurückkaufen, auch ohne dessen Zustimmung. Der Anleger erhält den Kapital- und Zinswert, die ihm zum Zeitpunkt des Rückkaufs des Kredits zustehen.

Ja, das kann er. Ihre Investition wird vollständig zurückgezahlt und Sie erhalten die ausstehenden Kapital- und Zinszahlungen, die Ihnen zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung zustehen.

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