Mikrokasa DE
16. 10. 2022
Das polnische Gericht hat das Umstrukturierungsverfahren noch nicht abgeschlossen und noch nicht über die Höhe der Entschädigung entschieden, die an einzelne Gläubiger des Kreditgebers Mikrokasa zu zahlen ist. Unser Rechtsanwalt überwacht kontinuierlich das Umstrukturierungsverfahren und die Kommunikation mit den Vertretern von Mikrokasa. Wir werden die betroffenen Anleger über jede wesentliche Änderung der Situation auf dem Laufenden halten.
Der Teil des Portfolios (Rückkäufe, die nach dem 10.07.2020 fällig werden), der nicht Gegenstand des Umstrukturierungsverfahrens ist, befindet sich derzeit in Verzug. Wir suchen mit Vertretern der Geschäftsführung von Mikrokasa nach einer Lösung für diese Situation.
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